Abitur 2021: Corona-Tests während des schriftlichen Abiturs

Für die schriftlichen Prüfungen gilt eine Abstandsregel von 1,5m, die Maskenpflicht (Ausnahme Essen und Trinken) sowie die mittlerweile gewohnte, gute Durchlüftung der Räume. Diese bereits bekannten Vorgaben können wir für alle Prüfungsräume am MGM zuverlässig umsetzen.

Ein Schreiben des Kultusministeriums „Ergänzende Informationen zu den Abschlussprüfungen“ vom 27.04.2021 erfordert umfassende Änderungen in der Planung der Prüfungsabläufe und Unterrichtsorganisation. Wir benötigen mehr Prüfungsräume und zusätzliche Prüfungsaufsichten. Um bestmögliche Bedingungen für die Prüfungen zu bieten, brauchen wir eure aktive Mitwirkung. Alle Abiturienten, die sich regelmäßig zweimal pro Woche einen Covid-Test durchführen, erfüllen die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung im Prüfungsraum für Getestete. Wir bitten euch, liebe Abiturient*innen, möglichst vollzählig davon Gebrauch zu machen.

Die beiden Testungen je Woche können wahrgenommen werden wie folgt:

Selbsttest an der Schule:
Freitag, 30.04., 14:00 – 15:30 Uhr (nur für Abitur Deutsch)
Montag, 03.05., 14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag, 06.05., 14:00 – 15:30 Uhr
Montag, 10.05., 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch, 12.05., 14:00 – 15:30 Uhr
Montag, 17.05., 14:00 – 15:30 Uhr


Wenn diese Termine wahrgenommen werden, ist eine sehr hohe Sicherheit für alle Prüfungsteilnehmenden gewährleistet. Details zu Testräumen und Ablauf werden vor Ort angezeigt. Nachweis eines negativen Covid-19-Schnelltests (Schnelltestzentrum, Arzt, Apotheke) zu einem Zeitpunkt innerhalb der entsprechenden Woche. Dieser Nachweis muss uns spätestens am Vortag einer schriftlichen Prüfung bis 12:00 Uhr vorgelegt werden.
Im Falle eines positiven Ergebnisses eines Schnelltests ist das negative Ergebnis eines darauffolgenden PCR-Tests Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Über die Zeitdauer bis zum Vorliegen des Ergebnisses eines PCR-Tests können wir keine Aussage treffen.
Abiturient*innen mit positivem Testergebnis sind von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall wird der für dieses Fach vorgesehene Nachtermin genutzt.
Abiturient*innen, die weder an den schulischen Testangeboten teilnehmen noch einen Nachweis über einen negativen Covid-19-Schnelltest erbringen, werden räumlich getrennt in einem Prüfungsraum für nichtgetestete Schüler*innen die Abiturprüfung schreiben.

Die Umsetzung dieser Regelungen stellt uns vor weitere organisatorische Herausforderungen. Wir danken allen die uns dabei unterstützen, diese zu bewältigen.

Allen Abiturient*innen wünschen wir weiterhin gute Vorbereitungen auf die Prüfungen!

Andreas Gorgas & Marion Neugebauer

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